Produktgarantie
1. Umfang der Garantie
Europrofil AB gewährt in Schweden, Norwegen und Dänemark eine Garantie für die Form, Funktion und Leistung von Stahlprofilen und zugehörigen Komponenten gemäß den Bestimmungen dieser Produktgarantie.
Die Haftungsfrist beträgt zehn Jahre ab Lieferung des Produkts und beginnt mit einer Garantiezeit von fünf Jahren. Wenn das Produkt für ein Bauvorhaben bestimmt ist, das einer Endabnahme unterzogen oder auf andere Weise übergeben werden soll, beginnt die Haftungsfrist und
die Garantiezeit ab dem Tag, an dem das Bauvorhaben genehmigt wird. Die Haftungsfrist bzw. Garantiezeit für ein Produkt, das für ein Bauvorhaben geliefert wurde, endet jedoch spätestens elf bzw. sechs Jahre nach Lieferung des Produkts.
Europrofil AB haftet für Fehler, die während der Haftungsfrist auftreten und gemeldet werden. Für Fehler, die nach Ablauf der Garantiezeit auftreten, haftet Europrofil AB jedoch nur, wenn der Fehler wesentlich ist und nachweislich auf Fahrlässigkeit seitens Europrofil AB zurückzuführen ist.
Die Gewährleistungspflicht verpflichtet Europrofil AB, Mängel zu beheben, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Die Gewährleistungspflicht verpflichtet Europrofil AB jedoch nicht, Schäden zu ersetzen, die aufgrund von Mängeln entstehen.
Diese Produktgarantie unterliegt schwedischem Recht und ist entsprechend auszulegen und anzuwenden.
Garantierte Produkteigenschaften
Europrofil AB garantiert, dass das Produkt während der Garantiezeit:
- Entspricht dem technischen Datenblatt des Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs.
- Verfügt über die technische Leistungsfähigkeit, die zum Zeitpunkt des Kaufs in der geltenden technischen Dokumentation angegeben ist, z. B. in den Planungs- und Montageanweisungen hinsichtlich der Brand-, Schall- und Statikleistung des Produkts.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Garantie setzt voraus, dass:
- Das Produkt wurde für den Zweck verwendet, der in der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Kaufs angegeben war.
- Das Produkt wurde gemäß den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Anweisungen gehandhabt, verarbeitet, gewartet, installiert und montiert.
- Das Produkt wurde vom Käufer nicht unsachgemäß behandelt.
- Der Käufer überwacht und dokumentiert Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
- Das Plattenmaterial wurde gemäß der aktuellen Ausgabe der Montageanleitung des Plattenlieferanten montiert.
- Mit „Leichtgips“ ist eine 12,5 mm dicke Gipsplatte vom Typ L gemeint, egal von welchem Hersteller, die nach der Norm EN 520 hergestellt wurde und ein Nenngewicht von mindestens 6–8,5kg/m² hat.
- „Standardgips“ bezeichnet eine 12,5 mm dicke Gipsplatte vom Typ A, beliebiger Hersteller, hergestellt gemäß der Norm EN 520 und mit einem Nenngewicht von mindestens 9kg/m2.
- Mit „Hartgips/Schwergips“ sind 12,5 mm schraubfeste Gipsplatten vom Typ DFH3IR oder DFIR gemäß EN 520 mit einem Plattengewicht von ca. 11,9 – 12,2kg/m2 gemeint. Beispiele für schraubfeste Gipsplatten sind Gyproc Habito, Norgips Ultra Board und Knauf Ultra Board.
- Mit „Brandgips“ ist eine 15 mm dicke Gipsplatte vom Typ F gemeint, egal von welchem Hersteller, die nach der Norm EN 520 hergestellt wurde.